Seit 1.1.2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Was einfach klingt, wirft dennoch viele Fragen auf, die das Bundesfinanzministerium versucht in Teilen zu beantworten.
Die Antworten finden Sie direkt auf der Webseite des Finanzministeriums
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html