Wir, alle Bürgerinnen und Bürger Herrenbergs, sind aufgerufen, am 13. Juli 2025 in einem Bürgerentscheid zur Windenergie folgende Frage zu beantworten:
„Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“
Die Frage wurde von den Antragstellern so verklausuliert formuliert und muss im Bürgerentscheid genauso vorgelegt werden.
Auffällig ist: es wird nicht darüber abgestimmt, ob Windräder im Spitalwald zulässig sind!
Ja auf diese Frage bedeutet
- Die Stadt selbst darf keine Waldflächen für Windräder verpachten.
- Private Grundstückseigentümer dürfen ihre Grundstücke im Vorranggebiet (egal ob Wald oder Feld) an Windkraftbetreiber verpachten oder verkaufen und damit reichlich Pacht einnehmen.
- Bei der Platzierung dieser Windräder kann die Gemeinde nur im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß mitreden. Die Windräder stehen dann auf Flächen, die zufällig privaten Nutzern gehören.
- Eine finanzielle Beteiligung der Herrenberger Bürgerinnen und Bürger ist unwahrscheinlich.
Nein bedeutet:
- Die Stadt kann Waldflächen für Windenergie verpachten und damit Pacht für die knappe Stadtkasse einnehmen. Diese Pacht kann zum Beispiel Schulen oder Kindertagesstätten zu Gute kommen.
- In einem aufwändigen Interessenbekundungsverfahren hat die Stadt ermittelt, mit welchem Partner die besten Mitsprachemöglichkeiten über das gesetzliche Mindestmaß hinaus möglich sind. Dabei wurde auch die Möglichkeit bedacht, dass Herrenberger Bürgerinnen und Bürger an den finanziellen Erträgen der Windenergieanlagen beteiligt werden.
Der Sinn der Fragestellung des Bürgerentscheids erschließt sich uns nicht. Wir sollen nicht darüber abstimmen, ob Windräder in den Spitalwald kommen – wir dürfen nur abstimmen, wer damit Geld verdienen darf.
Natürlich muss über Windkraft sachlich und faktenorientiert diskutiert werden. Natürlich müssen alle Untersuchungen zur Eignung des geplanten Vorranggebietes durchgeführt und bewertet werden. Dafür gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen.
Den Teil des Spitalwalds, der der Stadt gehört, von vornherein auszuschließen und die mögliche Verpachtung nur privaten Grundbesitzern zu ermöglichen, ist nicht nur unklug, sondern äußerst unsozial.